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Abmahnwelle zu Google Fonts und Schwierigkeiten mit Google Analytics

In unserem heutigen Beitrag behandeln wir das Thema Abmahnwelle zu Google Fonts und Schwierigkeiten, die mit Google Analytics zusammenhängen.

Viele Unternehmen werden derzeit abgemahnt, weil sie Schriftarten, die ihnen kostenfrei von Google zur Verfügung gestellt werden (Google Fonts), browserbasiert verwenden. Das Problem besteht darin, dass die Schriftarten beim Besuch der Webseite über den Browser geladen werden und somit die IP-Adresse des Kunden an Google und damit an einen Server in den USA übersandt wird. Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 20.01.2022, AZ. 3 O 17493/20 entschieden, dass die Übersendung der IP-Adresse in die USA ohne Einwilligung des Kunden (Nutzers der Webseite) datenschutzwidrig ist.

Unter diesem Link findest du Hinweise zum Urteil des Landgerichts München.

Die Abmahnung, die gerade kursiert, scheint selbst eine Massenabmahnung zu sein. Massenabmahnungen verfolgen in der Regel den Zweck, schnell an Geld zukommen. Ein solches Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich zu bewerten.

Wir empfehlen daher keine Zahlungen zu leisten aber unbedingt die Schriftarten herunterzuladen und nicht mehr browserbasiert zu verwenden und damit auch sicherzustellen, dass ein Datentransfer zu Google künftig ausgeschlossen ist. Alternativ kannst du auch in der Datenschutzerklärung und den Einstellungen auf die Verwendung der Schriftart hinweisen oder die Übertragung vor dem „Betreten der Website“ aktiv bestätigen lassen. An die Information der Betroffenen müssen jedoch hohe Anforderungen gestellt werden.

 

Google-Analytics

Bei dem von vielen Unternehmen eingesetzten Analyse-Tool „Google Analytics“ drängen sich zahlreiche datenschutzrechtliche Bedenken auf. Aus diesem Grund wurde Google Analytics unter anderem von der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) bereits im Dezember 2021 – nämlich wegen der Übertragung von personenbezogenen Daten ins Drittland – für datenschutzwidrig angesehen.

Dies sorgt für viel Wirbel, auch wenn die deutschen Datenschutzbehörden die Entscheidung noch nicht gebilligt haben.

Bislang können sich deutsche Unternehmen noch auf die Entscheidung der Datenschutzkonferenz zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics beziehen.

Es ist wichtig, die Entscheidungen der deutschen Datenschutzbehörden im Auge zu behalten und bereits jetzt nach datenschutzkonformen Alternativen zu Google Analytics zu suchen. 

Ein Alternativtool wäre zum Beispiel „Matomo“.

 


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