Im September 2021 wird Google ein neues, auf Verwarnungen basierendes System einführen.
Das Ziel ist es gegen Werbetreibende vorzugehen, die wiederholt gegen Google Ads-Richtlinien verstoßen.
Dieses System soll ab dem 21. September 2021 mit einer dreimonatigen Anlaufzeit schrittweise eingeführt werden.
Folgende Richtlinien sind davon betroffen:
- „Unlauteres Verhalten ermöglichen“,
- „Nicht freigegebene Substanzen“,
- „Schusswaffen, Schusswaffenteile und ähnliche Produkte“,
- „Sprengkörper“,
- „Sonstige Waffen“ und
- „Tabak“.
Das System wird anschließend auch auf weitere Richtlinien angewendet. Werbetreibende werden danach benachrichtigt, sobald der Geltungsbereich ausgeweitet wird.
Jedoch solltest du auch beachten, dass diese Änderung keine Auswirkungen auf Kontosperrungen bei schwerwiegenden Verstößen gegen Google Ads-Richtlinien hat.
Nun stellt sich die Frage was sich ändern wird.
Google´s Ziel ist es eine sichere und positive Nutzererfahrung zu bieten. Deshalb ist es für Google wichtig, dass Werbetreibende die Google Ads-Richtlinien einhalten.
Zur Richtliniendurchsetzung werden künftig Verwarnungen erteilt. Die betreffenden Werbetreibenden werden darüber hinaus Benachrichtigungen per E-Mail und in ihrem Konto erhalten, damit die Richtlinien eingehalten und wiederholte Verstöße vermieden werden können.
Der erste Richtlinienverstoß bedeutet für den Werbetreibenden zunächst eine Warnung. Bei fortgesetzten Verstößen erhalten Werbetreibende dann die erste Verwarnung.
Insgesamt sind es bis zu drei Verwarnungen möglich und jedes Mal werden die Maßnahmen verschärft. Beim ersten und zweiten Mal erfolgt eine vorübergehende Kontosperre für drei bzw. sieben Tage. Bei der dritten Verwarnung wird das Konto gesperrt.
Im Falle einer Kontosperre müssen Werbetreibende die betreffenden Verstöße beheben und ein entsprechendes Bestätigungsformular senden, um wieder Anzeigen schalten zu können. Nach der Bestätigung wird die vorübergehende Kontosperre drei Tage nach der ersten Verwarnung bzw. sieben Tage nach der zweiten aufgehoben.
Werbetreibende haben außerdem die Möglichkeit Einspruch gegen eine Verwarnung einzulegen, wenn sie ihrer Meinung nach fälschlicherweise erteilt wurde.
Nach einem erfolgreichen Einspruch werden die Anzeigen sofort wieder ausgeliefert.
Sollte der Werbetreibende nichts unternehmen und weder eine Bestätigung senden noch Einspruch gegen die Verwarnung erheben, wird die vorübergehende Sperre nicht aufgehoben. Verwarnungen für das Google Ads-Konto bleiben 90 Tage bestehen, falls nicht erfolgreich Einspruch dagegen eingelegt wird.
Konten, die nach einer dritten Verwarnung gesperrt wurden, können nur Anzeigen oder neue Inhalte erstellen, wenn erfolgreich Einspruch gegen die Sperrung erhoben wurde.